Suchergebnisse lassen ein Produkt oft leicht dokumentierbar erscheinen. Ein veröffentlichungsfähiger Katalogeintrag braucht mehr: eine aktuelle Herstellerquelle für wesentliche Fakten, ein eindeutiges Prüfdatum, einen klaren deutschen Marktstatus und kommerziell nutzbare Bilder oder einen neutralen Platzhalter.
Verfügbarkeit ist eine eigene Aussage
Eine aktuelle Herstellerseite kann die Existenz eines Produkts belegen, aber nicht zwingend dessen Vermarktung oder Lieferung in Deutschland. Nur eine exakte Händler- oder Anbieterseite belegt die aktuelle Verfügbarkeit bei diesem Anbieter.
Kein Link ist besser als ein schwacher Link
Der Katalog akzeptiert Produkte ohne Kaufbutton. Allgemeine Suchen, unpassende Sets, veraltete Seiten und Weiterleitungen werden nicht eingesetzt, nur um einen kommerziellen Pfad zu erzeugen.
Einträge altern
Herstellerangaben müssen nach 180 Tagen und Händlerlinks nach 30 Tagen neu geprüft werden. Die Automatisierung erstellt einen Prüfbericht; sie darf weder geänderte Fakten veröffentlichen noch Produkte ausmustern.
Die vollständigen Regeln stehen in der Quellenmethodik.